Beobachtung durch das BfV
Berlin: (hib/STO) „Auswirkungen der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Beobachtung der AfD auf die Mandatsausübung demokratisch gewählter Abgeordneter“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/19396). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, „welche Auswirkungen auf die Ausübung des freien Mandats eines (Bundestags-)Abgeordneten“ aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der Beobachtung seiner Person durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bestehen. Auch will sie unter anderem wissen, ob Anweisungen des Bundesinnenministeriums „zur Beobachtung von Mandatsträgern der AfD auf Bundes-, Landes- und Europaebene über die bekannt gewordenen Fälle (Björn Höcke und Andreas Kalbitz) hinaus“ existieren oder existierten.