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27.05.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 546/2020

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, „das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren“. In einem Antrag (19/19484), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Dabei sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert und „die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit“ entfallen. Einbürgerungsberechtigt soll laut Vorlage sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. „Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen die Einbürgerungsgebühren deutlich abgesenkt werden, weil an Einbürgerungen ein öffentliches Interesse bestehe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen soll der Fraktion zufolge keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.

Wie die Abgeordneten zudem ausführen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit „grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen“ werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

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