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27.05.2020 Finanzen — Anhörung — hib 550/2020

Finanzbranche gegen Aufsichtswechsel

Berlin: (hib/HLE) Die Organisationen der Finanzanlagenvermittler und Finanzberater haben massiv gegen Pläne der Bundesregierung protestiert, die Aufsicht über die Branche von den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen und damit zu zentralisieren. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater lehnte das Konzept am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ab, weil es den Verbraucherschutz schwächen statt stärken würde. Die Belastung der Wirtschaft mit hohen Kosten würde zu erheblichen Verwerfungen führen und den Bürgern in der Folge Beratungsangebote entziehen.

In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Anhörung ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18794) und einen Entwurf der FDP-Fraktion (19/18861). Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater künftig zentral von der (BaFin) beaufsichtigt werden. Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht. Nach Ansicht der Bundesregierung wird es für die Vermittler nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen. In dem FDP-Entwurf wird die Zentralisierung abgelehnt.

Der Bundesverband der Vermögensberater erläuterte, für die Überwachung der Finanzanlagenvermittler seien heute in erster Linie Wirtschaftsprüfer zuständig, deren Aufsichtsfunktion mit dem jährlichen Prüfbericht und Vor-Ort-Prüfungen weitreichend sei. Gewerbeämter und Industrie und Handelskammern würden sich die Berichte vorlegen lassen und hätten die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten einzugreifen. Im gesamten Gesetzentwurf werde diese Bedeutung der Wirtschaftsprüfer nicht berücksichtigt. Das sei ein gravierendes Versäumnis, das zu falschen Bewertungen führe. Andernfalls hätte die Frage aufgeworfen und beantwortet werden müssen, warum eine zentrale Bundesbehörde BaFin die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als bestens qualifizierte Wirtschaftsprüfer vor Ort, argumentierte der Verband.

Auch der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) hielt den Entwurf der Regierung für nicht geeignet, um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes zu bewirken. Missstände in der Aufsichtsstruktur, die einen geplanten massiven Eingriff begründen würden, gebe es nicht. Der Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte, das System der dezentralen gewerberechtlichen Aufsicht habe sich über die letzten Jahre bewährt. Es gebe keinen erkennbaren qualitativen Grund, warum ein Wechsel erforderlich wäre. Die Organisation verwies zudem auf eine Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates, nach dessen Ansicht die Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht in ausreichendem Maße begründet werden könne. Außerdem wurde für die Berater eine massive Kostensteigerung durch die Aufsichtszentralisierung prognostiziert.

Nach Angaben des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) kommen durch den Aufsichtswechsel auf die Finanzanlagenvermittler erhebliche Kostensteigerungen und mehr Bürokratie zu. Gerade vor dem Hintergrund der enormen auch finanziellen Herausforderungen, die jetzt im Zuge der Corona-Krise entstehen würden, sollte der Mittelstand nicht noch mehr belastet werden. Von den 38.000 Finanzanlagenvermittlern seien rund 30.000 Kleingewerbetreibende. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) sah die angebliche Qualitätsverbesserung der Aufsicht durch die Übertragung auf die BaFin „weder empirisch belegt noch überzeugend dogmatisch begründet. Im Gegenteil wird die Aufsichtsqualität jedenfalls in der Breite verschlechtert, weil nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Überprüfungen vorgesehen werden“, argumentierte Beenken.

Klar für die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin sprachen sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft aus. Nur die BaFin könne als zentraler Kompetenzträger für Wertpapieraufsichtsthemen der zunehmenden Komplexität des anwendbaren Aufsichtsrecht, insbesondere auch aufgrund des vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts, gerecht werden und dadurch eine einheitliche und wirksame Kontrolle aller Anbieter von Finanzinstrumenten bieten, erklärten die Bankenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete die Bündelung der Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen bei der BaFin als einen notwendigen Schritt, der seit langem überfällig sei. Die Verbraucher würden damit einen einheitlichen Ansprechpartner bekommen.

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Mattil unterstützte die Position der Regierung. Die Maßnahme des Gesetzgebers sei nicht als Bestrafung für Missstände oder Skandale zu verstehen, sondern als Anpassung an Erfordernisse und Gegebenheiten der Finanzmärkte, die sich nicht örtlich, sondern national und zunehmend auch grenzüberschreitend abspielen würden. Die Situation der Finanzanlagenvermittler würde sich unter keinem Gesichtspunkt verschlechtern, erklärte der Anwalt.

Lars Klöhn (Humboldt Universität Berlin) nannte die bisherige Aufsicht intransparent. Das werde sich verbessern, wenn die BaFin die Aufsicht übernehme. Die BaFin erläuterte ihre Vorbereitungen zur Übernahme der Aufsichtsfunktion. Aus dem vorhandenen Mitarbeiterstamm hätten sich 40 Mitarbeiter für den neuen Aufgabenbereich gemeldet, womit beim Start auf erfahrene Aufseher zurückgegriffen werden könne.

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