Änderung am Wasserhaushaltsgesetz
Berlin: (hib/SCR) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Weg bereitet. Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Gremium einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18469) in geänderter Fassung an. Die zweite und dritte Lesung sind für diesen Donnerstag geplant.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer durch Vorgaben zur Pflanzendecke an der Böschungsoberkante zu verhindern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da „zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.
Mit den von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungen am Regierungsentwurf soll die „Vollzugsfähigkeit“der Vorschrift gesichert werden. So werden im neuen Paragraf 38a WHG nun die Adressaten der Vorschrift („Eigentümer und Nutzungsberechtigte“) explizit genannt. Zudem wird ein Vorschlag des Bundesrates umgesetzt. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf gefordert, den Bezugspunkt für die Ermittlung des Grades der Hangneigung direkt im Gesetzestext zu nennen und nicht nur in der Begründung, wie es der Regierungsentwurf vorgesehen hatte.