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27.05.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 551/2020

Vorstoß zu Staatsangehörigkeitsrecht

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorlegen. In einem Antrag (19/19513), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion von der Bundesregierung zugleich „ein begleitendes Gesamtkonzept zur Stärkung und Unterstützung der Integration von Einwanderern als Voraussetzung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit“.

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll dabei laut Vorlage „konsequent von einer bereits erfolgten und gelungenen Integration“ abhängig gemacht und die bestehenden Einbürgerungstests daraufhin überprüft werden, wie „stärker auf die Rechte und Pflichten hingewiesen werden kann, die mit einer Staatsangehörigkeit einhergehen“.

Auch plädiert die Fraktion dafür, die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung einzuführen. „Langfristig soll eine Einbürgerung bereits nach vier Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland möglich werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der Einbürgerung vorliegen“, heißt es dazu in dem Antrag weiter. Erschwert wissen wollen die Abgeordneten dagegen die Einbürgerung von Personen, die über ihre Identität oder Herkunft getäuscht oder einen Aufenthaltsgrund vorgetäuscht haben.

Ferner sprechen sie sich unter anderem dafür aus, im Zuge weiterer Reformen des Staatsangehörigkeitsrechtes „die Mehrstaatigkeit auch bei der Einbürgerung und bis zur Enkelgeneration der Ersteingebürgerten zu akzeptieren und insoweit entsprechende Optionspflichten anzupassen“. Die Enkel der Ersteingebürgerten müssten sich für eine der in Betracht kommenden Staatsangehörigkeiten entscheiden; Ausnahmen seien vorzusehen, „wenn die zweite Staatsangehörigkeit die eines Mitgliedstaates der EU ist oder wenn es nicht möglich ist, auf die zweite Staatsangehörigkeit zu verzichten“.

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