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27.05.2020 Haushalt — Antrag — hib 552/2020

Bundesbank soll aus PEPP aussteigen

Berlin: (hib/SCR) Das Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Corona-Krise ist nach Auffassung der AfD-Fraktion „offensichtlich rechtswidrig, mandatsüberschreitend und unvereinbar mit den europäischen Verträgen“. Das „Pandemic Emergency Purchase Programme“ verstoße gegen vier der sieben Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu einem Staatsanleihekaufprogramm der EZB (2 BvR 859/15, 5. Mai 2020) aufgestellt habe. „Die Bundesbank darf sich an derartigen Gesetzesübertretungen nicht beteiligen, wie das Gericht ebenfalls klarstellte“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/19516), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Fraktion fordert in dem Antrag daher, dass der Bundestag die Bundesbank auffordern soll, „im Rahmen des PEPP ab sofort keine weiteren Anleihen aufzukaufen und die bereits erworbenen Titel schrittweise zu veräußern“. Zudem soll die deutsche Zentralbank „dem deutschen Bundestag und dessen Vertretern auf Anfrage künftig alle relevanten Informationen zu Anleihekaufprogrammen zur Verfügung“ stellen.

Zudem sieht die Fraktion als Folge des Urteils bei künftigen Anleihekaufprogrammen, an denen sich die Bundesbank beteiligt, das Erfordernis, wiederholt die Zustimmung des Bundestages einzuholen. Die vom Gericht geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Blick auf geld-, fiskal- und wirtschaftspolitische Auswirkungen bei Anleihekäufen erfordere demnach diese Beteiligung, da das Mandat der EZB sich auf Geldpolitik beschränke. „Alle anderweitigen Wirkungen können somit nur hingenommen werden und sind nur dann legitim, wenn sie vom Gesetzgeber vorab beschlossen wurden“, heißt es in dem Antrag.

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