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27.05.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 554/2020

Grüne für Erleichterungen bei Einbürgerung

Berlin: (hib/STO) Für Erleichterungen bei der Einbürgerung macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/19552) stark, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der „Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht, nach welchem sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden müssen“, soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben werden.

Ferner plädieren die Abgeordneten dafür, dass die „Anspruchseinbürgerung“ künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung soll laut Vorlage auf fünf Jahre herabgesetzt werden, „für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre“. Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen sollen dem Antrag zufolge früher „miteingebürgert“ werden können.

Zudem fordert die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielt der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache „von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt“ zu verlangen.

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