Verbote von Rockerclub-Ortsgruppen
Berlin: (hib/STO) Seit 2017 ausgesprochene Verbote von Ortsgruppen von Rockerclubs oder rockerähnlicher Vereinigungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18028). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wurden am 18. Oktober 2017 das Hells Angels Charter Concrete City/NW durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen sowie am 19. Juni 2018 bundesweit die rockerähnliche Gruppierung Osmanen Germania BC durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verboten.