Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung
Berlin: (hib/STO) Über die Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19340) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17429). Darin führte die Fraktion aus, dass ein zentraler Punkt dieses Abkommens das sogenannte „1:1-Umsiedlungsverfahren“ sei. Dieses sehe vor, dass „für jeden Migranten, der aus der EU in die Türkei zurückgewiesen wird, ein Syrer über ein ,legales Verfahren' in die EU einreisen darf und an die Mitgliedstaaten verteilt wird“.
Der Antwort zufolge hat Deutschland mit Stand vom 10. März dieses Jahres in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung 9.962 Schutzbedürftige aufgenommen. Auf die Frage zur „Anzahl der von der EU in die Türkei zurückgewiesenen Migranten, die den sogenannten Umsiedlungsmechanismus bedingen“, schreibt die Bundesregierung, dass in Umsetzung der Erklärung von März 2016 „seitdem 2.134 Personen in die Türkei zurückgeführt (Stand: 18. März 2020)“ worden seien.