+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.05.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 561/2020

Zeuge berichtet über unklare Spurenlage

Berlin: (hib/WID) Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche haben die Ermittler 13, an verschiedenen Orten gesicherte DNA-Profile nicht zuordnen können. Dies berichtete ein damals zuständiger Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 41-jährige Kriminalhauptkommissar A.Q. hatte zwei Tage nach dem Attentat, am 21. Dezember 2016, seine Tätigkeit in der ermittelnden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „City“ aufgenommen und blieb dort bis zum 24. März des Folgejahres. Er ist seit 2003 beim BKA beschäftigt, nach eigenen Worten seit 2007 in der Abwehr des „religiös motivierten Internationalen Terrorismus“.

Der Zeuge zitierte einen Abschlussvermerk, der nach seinem Ausscheiden aus der BAO „City“ im Frühjahr 2017 entstanden war. Demnach konnten von zunächst 17 „offenen“ DNA-Profilen aus dem Lastwagen, mit dem der Täter Anis Amri in den Weihnachtsmarkt gerast war, vier nachträglich zugeordnet werden. Um Klarheit zu gewinnen, hatten die Ermittler die Personalien von 33 Ersthelfern oder Polizisten festgestellt, die sich am Tatabend im Umfeld des Lastwagens aufgehalten hatten, und im Februar und März 2017 DNA-Proben dieser „berechtigten Spurenverursacher“ erhoben.

Der Täter selbst hatte, wie der Zeuge auch bestätigte, im Fahrzeug relativ wenig Hinweise auf seine Person hinterlassen. An der Außenseite der Fahrertür fanden sich Abdrücke des Zeige-, Mittel und Ringfingers Amris sowie seines Daumens. Zwei weitere Fingerabdrücke wurden an einer Banknote in einem Portemonnaie entdeckt, das am Tag nach dem Anschlag im Führerhaus des Lastwagens sichergestellt wurde und auch eine auf einen Aliasnamen Amris ausgestellte Duldungsbescheinigung enthielt.

DNA-Material Amris habe sich auch auf einem Zettel gefunden, der auf der Tachoanzeige im Führerhaus lag, allerdings bei einer polizeilichen Nachschau des Wagens am 10. Januar 2017 sichergestellt wurde. Das Papier wies weitere Spuren des von Amri ermordeten polnischen Fahrers sowie einer unbekannten dritten Person auf. Mischspuren, für die nach Feststellung Amri als Mitverursacher „in Betracht zu ziehen“ sei, seien auch am Lenkrad sowie am Portemonnaie entdeckt worden.

Dass Amri im Tatfahrzeug nicht mehr eindeutige Hinweise auf seine Person hinterlassen hat, ist nach Ansicht des Zeugen nicht unbedingt außergewöhnlich. Auch wer einen Gegenstand, etwa eine Geldbörse, regelmäßig in der Hand habe, verursache dort erfahrungsgemäß nicht immer feststellbare Spuren in großer Zahl.

Der Zeuge, der in der BAO „City“ im Bereich „Asservatenkoordinierung“ tätig war, widersprach dem Eindruck, im BKA sei Amri von vornherein als Einzeltäter eingeschätzt worden: „Eine Einzeltäterthese gab es nach meiner Erinnerung nicht. So etwas würde auch unserem Aufgabenverständnis zuwiderlaufen.“. Im Gegenteil habe „nach dem Ableben des Amri“ die Maßgabe gegolten, das „Hauptaugenmerk“ auf die Ermittlung möglicher Mittäter zu richten.

Der Zeuge schloss auch aus, dass der Lastwagen auf dem Weihnachtsmarkt vorzeitig zum Stehen gekommen sei, weil das automatische Notbremssystem reagiert habe. Der Fahrer könne durch die Notbremsung „nicht überwunden werden“. Er könne das System durch Betätigung des Gas- oder des Bremspedals jederzeit ausschalten. Der Wagen sei durch ein Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren gestoppt worden.

Marginalspalte