Freibeträge bei Vorauszahlungen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- beziehungsweise den Ausbildungsbedarf bei der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/19354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18914(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Darin wird unter anderem mit Blick auf die Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass das Vorauszahlungsverfahren auf einer Prognose beruhe, die im Laufe des Jahres auch geändert werden könne.