Ablauf der Maßnahmenbewilligung
Berlin: (hib/JOH) Die Maßnahmenbewilligung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschieht nach Angaben der Bundesregierung auf der Grundlage von Vorschlägen staatlicher Durchführungsorganisationen. Ein projektführendes Referat prüfe dabei den Vorschlag auf die Kohärenz mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen und Leitlinien der Bundesregierung, auf entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit, auf die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie auf die Einhaltung von Beteiligungsregeln innerhalb der Bundesregierung, erklärt sie in einer Antwort (19/19325) auf eine Kleine Anfrage (19/16667) der AfD-Fraktion.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit werde auf Grundlage einer geplanten Kostenstruktur, der erwarteten Wirkungen, der Beiträge von Kooperationspartnern, der Risiken für die Zielerreichung und der vorgesehenen Fördersumme der Bundesregierung betrachtet. Darüber hinaus werde sie auf Seiten der Durchführungsorganisationen über die Regelungen des Vergaberechts und des Preisrechts abgesichert.
Weiter heißt es, bei multilateralen Maßnahmen werde der Projektantrag der betreffenden Organisation geprüft und die Förderentscheidung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Auf dieser Grundlage werde eine Zuwendungsvereinbarung mit der Organisation abgeschlossen.