+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

29.05.2020 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 562/2020

Rechtssicherheit für Contergangeschädigte

Berlin: (hib/AW) Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz soll ihr Anspruch auf Leistungen - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes vor. Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen soll nur noch dann möglich sein, wenn der Empfänger von Leistungen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, dass nach der derzeitigen Rechtslage Leistungsansprüche aberkannt werden können, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden können. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich.

Zudem soll mit der Novelle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, damit die im Jahr 2013 durch das Dritte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes bereitgestellten zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 30 Millionen Euro für die Erhöhung der Conterganrenten und Bereitstellung weiterer Leistungen auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Die Einrichtung der Kompetenzzentren, die die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für tahlidomidgeschädigte Menschen verbessern sollen, sei mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz aus dem Jahr 2017 beschlossen worden.

Marginalspalte