Neue Erneuerbare-Energien-Verordnung
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV, 19/19381) vorgelegt, mit der sie die Grundlage für geplante Absenkungen der EEG-Umlage schaffen will. Die Umlage soll ab Januar 2021 unter Einsatz von Haushaltsmitteln gesenkt werden. Dazu werde ein Teil der Einnahmen aus der Kohlendioxid-Bepreisung verwendet, erklärt die Bundesregierung. Damit Haushaltsmittel eingesetzt werden können, müsse die Verordnung entsprechend geändert werden. „Insbesondere wird in der EEV ein neuer Einnahmentatbestand für Haushaltsmittel geschaffen, den die Übertragungsnetzbetreiber bei der Ermittlung der EEG-Umlage im Falle des Vorliegens der haushaltsseitigen Voraussetzungen berücksichtigen.“