AfD will besondere Lage beenden
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert, die besondere Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages aufgrund der Coronakrise nach Paragraf 126a zu beenden. Es sei nicht länger erforderlich, die Ausnahmeregelung aufrechtzuerhalten, heißt es zur Begründung in einem Antrag (19/19523) der Fraktion.
Indem die Sonderreglung jetzt ausdrücklich aufgehoben werde, sende der Bundestag einen positiven Impuls an das Volk und signalisiere, dass die Politik ernsthaft zur Normalität zurückkehren wolle und mit gutem Beispiel vorangehe.
Der Bundestag hatte im März die Geschäftsordnung befristet geändert. So ist das Parlament beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind.
Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.