Bilaterale Abkommen zu Katastrophenhilfe
Berlin: (hib/STO) Bilaterale „Katastrophenhilfeleistungs-Abkommen“ Deutschlands listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19446) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17906) auf. Mit Stand vom März dieses Jahres sind darin Abkommen „über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und Unglücksfällen“ mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Litauen, Luxemburg, den Niederlande, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, Tschechien und Ungarn aufgeführt.