Asylverfahrensberatung des Bamf
Berlin: (hib/STO) Die Asylverfahrensberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18233). Danach ist diese Asylberatung bislang an 21 Standorten des Bamf eingeführt.
Wie es in der Antwort vom 25. Mai weiter heißt, kann die Asylverfahrensberatung des Bamf aufgrund der Covid-19-Pandemie „derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden“. Zum „gesundheitlichen Schutz der Asylsuchenden, Dolmetschenden sowie der Mitarbeitenden des Bamf“ sei die Asylverfahrensberatung vorübergehend zurückgestellt beziehungsweise eingeschränkt.