Motivlage für Anschlag von Hanau
Berlin: (hib/STO) Die Motivlage für den Anschlag von Hanau von Februar dieses Jahres ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/19725) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19300). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 29. Mai ausführt, bestehen ungeachtet der Tatsache, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und daher ein Abschlussbericht des Bundeskriminalamts nicht vorliegt, für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof „auf der Basis der bereits vorliegenden Erkenntnisse keine vernünftigen Zweifel an der Tatsache, dass der Anschlag von Hanau aus rassistischen, rechtsextremen Beweggründen geplant, vorbereitet und durchgeführt“ wurde. „Weitere persönliche Dispositionen und Motivationen des Tatverdächtigen vermögen an dieser Bewertung nichts zu ändern“, schreibt die Bundesregierung.