Zahl offener Haftbefehle
Berlin: (hib/STO) Im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) beziehungsweise im Schengener Informationssystem (SIS II) sind zum Stichtag 26. März 2020 laut Bundesregierung 6.830 offene Haftbefehle zu Personen mit politisch motiviertem Hintergrund ausgeschrieben gewesen. Davon entfielen 629 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität und 151 auf die politisch links motivierte Kriminalität, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19736) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18764) weiter hervorgeht. Dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ wurden danach 205 der Haftbefehle zugeordnet und dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ 5.375. Auf „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ entfielen den Angaben zufolge 15 Haftbefehle auf den Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“ 455.
Bei dem dem jeweiligen Haftbefehl zugrunde liegenden Delikt handelt es sich laut Vorlage nicht zwingend um eine politisch motivierte Straftat. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfolge „durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse“, heißt es dazu in der Antwort.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist im Vergleich zur Beantwortung einer früheren Kleinen Anfrage zur letzten Erhebung zum Stichtag 28. März 2019 eine höhere Anzahl offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen. Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle sei insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle im Phänomenbereich „PMK -religiöse Ideologie“ zurückzuführen.
Ursächlich hierfür sind der Antwort zufolge hauptsächlich Haftbefehle ausländischer Behörden. Bei 4.731 der 5.375 zum Stichtag 26. März 2020 dem Phänomenbereich „PMK -religiöse Ideologie“ zugeordneten Haftbefehle handele es sich um sogenannte „Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen)“. Die „Red-Notice“ von Interpol dient laut Bundesregierung der Ausschreibung von mit Haftbefehl gesuchten Straftätern zum Zwecke der Auslieferung.