Vertrag mit Frankreich vom Januar 2020
Berlin: (hib/STO) Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18870). Danach soll der Vertrag „die Zusammenarbeit mit Frankreich in allen Bereichen verstärken und die Kräfte beider Länder bündeln“. Die Zusammenarbeit in der Europapolitik solle mit dem Ziel vertieft werden, die „Einheit, die Leistungsfähigkeit und den Zusammenhalt Europas zu fördern und diese Zusammenarbeit zugleich allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) offen zu halten“.