+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.06.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Anhörung — hib 614/2020

Anträge zum Pflanzenschutz

Berlin: (hib/MWO) Die Praxis der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Montag unter Leitung von Alois Gerig (CDU) gewesen. Dazu lagen Anträge der FDP-Fraktion (19/18603), der Fraktion Die Linke (19/17767) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14090) vor, zu denen die eingeladenen zwei Verbands- und vier Einzelsachverständigen differenziert Stellung nahmen.

Die FDP will einen rechtssicheren und transparenten Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln. Sie fordert von der Bundesregierung in ihrem Antrag, den „Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten“ und auf europäischer Ebene eine Harmonisierung der Wirkstoffgenehmigungen in den Mitgliedstaaten anzustreben.

Die Linke verlangt in ihrem Antrag, den Pflanzenschutz konsequent auf den Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei auszurichten. Sie will erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden.

Die Grünen wollen mit ihrem Antrag gravierende Mängel bei Pestizidzulassungsverfahren beheben und Umwelt und Natur dadurch wirksamer schützen. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bienenleitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schnell und umfassend angewendet werden.

Die Abgeordneten interessierten sich in den beiden Fragerunden der zweistündigen Anhörung vor allem für die konkreten Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität, die Durchsetzung von Transparenz und Unabhängigkeit bei den Zulassungsverfahren, Möglichkeiten des Monitoring nach erfolgter Zulassung und alternative Schutzmethoden ohne Chemikalien.

Der Verbandssachverständige Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) forderte in seiner Stellungnahme eine bessere Gefahren- und Risikobewertung der Wirkstoffe und Präparate von Pestiziden. Zur Beseitigung von Interessenkonflikten sprach er sich für die Entkopplung von Industrie und Studienbeauftragung beziehungsweise -durchführung unter prinzipieller Beibehaltung der finanziellen Verantwortung der Unternehmen aus. Ebenso forderte Clausing mehr Transparenz bei der Zulassung, da so Fehleinschätzungen verhindert werden könnten. Es gebe die reale Gefahr einer Verschleierung kritischer Aussagen in den Studienberichten und Dossiers der Industrie und teils fragwürdige Bewertungen seitens der Behörden. Schließlich forderte Clausing ein Produktions- und Exportverbot von Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- um Umweltschutzgründen verboten sind.

Friedel Cramer, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), betonte in seiner Stellungnahme, seine Behörde setze sich dafür ein, die Zulassungsanforderungen in der EU so weit wie möglich zu harmonisieren. Sie werde dabei vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft intensiv unterstützt. Nur durch eine vertrauensvolle und konsensorientierte Zusammenarbeit der Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten könnten eine einheitliche Zulassungspraxis erreicht werden. Die Bundesregierung und das BVL setzten sich bei der Überarbeitung der Bienenleitlinien durch die EFSA insbesondere dafür in, dass diese möglichst zeitnah in der Genehmigungs- und Zulassungspraxis angewendet werden kann und ein möglichst hohes Schutzniveau für Bienen gewährleistet. Das BVL unterstütze auch das Ziel der EU, die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zu harmonisieren. Ein Produktionsverbot für beim Pflanzenschutz verwendete gefährlicher Chemikalien in der EU halte das BVL nicht für praktikabel, da die Herstellung dann verlagert würde. Cramer betonte, die Unabhängigkeit der für die Risikobewertung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständigen Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sei durch die für den öffentlichen Dienst geltenden Gesetze sichergestellt.

Der Ökotoxikologe Rolf Altenburger vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beschäftigte sich als Einzelsachverständiger in seiner Stellungnahme mit dem Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität. Während unerwünschte Auswirkungen auf unterschiedliche biologische Systeme oft dokumentiert worden seien, seien unerwünschte Effekte auf die Biodiversität zwar unbestritten, die Beiträge aber schwer zu quantifizieren. In seiner Stellungnahme umriss Altenburger eine Reihe von Handlungsoptionen im Bereich der Pflanzenschutzmittelzulassung in Bezug auf die Anträge der Fraktionen. Dazu zählten klare politische und regulatorische Mandate für Zielstellungen wie Biodiversitätsschutz und eine realistischere Belastungsbewertung, die Entwicklung einer Nachmarktkontrolle zunächst in Form einer begrenzten Zulassung mit begleitendem Landschaftsmonitoring.

Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau erläuterte, dass ein Pestizidwirkstoff als „sicher“ gelte und in den Verkehr gebracht werden könne, sobald dessen Risiko im Genehmigungsprozess als „akzeptabel“ angesehen werde. Daraus resultiere die paradoxe Situation, dass Landwirte von der Öffentlichkeit für den Rückgang der Biodiversität verantwortlich gemacht werden, obwohl sie vermeintlich „sichere“ Pestizide anwenden. Viele der aus den wissenschaftlichen Analysen des aktuellen europäischen Systems der Umweltrisikobewertung (URB) abgeleiteten Vorschläge würden in dem Antrag der Grünen aufgegriffen, erklärte Brühl. Neben Verbesserungsvorschlägen für die bestehende URB sollten allerdings auch die strukturellen Mängel des Systems betrachtet werden. Da die derzeitige URB für die Einschätzung der Auswirkungen von Pestiziden grundlegend unzureichend sei, müsse davon ausgegangen werden, dass die derzeitige Praxis des Pestizideinsatzes in der europäischen Landwirtschaft nicht sicher für die terrestrische Umwelt ist.

Holger B. Deising vom Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften und Pflanzenschutz der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betonte in seiner Stellungnahme, ein umweltverträglicher Pflanzenschutz sei in Deutschland heute gängige Praxis. Alle heute zugelassenen Pflanzenschutzmittel würden intensiv auf ihre Wirkung auf den Naturhaushalt untersucht. Schädliche Wirkstoffe erhielten keine Zulassung. Der Vorwurf, heutige Pflanzenschutzverfahren wären nicht umweltverträglich, sei haltlos und ein Affront gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich mit großem Engagement für eine immer bessere Umweltverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln engagierten. Deising unterstützte den Antrag der FDP, der im Sinne des nachhaltigen Pflanzenschutzes und der Nahrungssicherung absolut sinnvoll sei. Er warnte vor einer Reduzierung der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe. Kritisch sah er die Anträge von Linken und Grünen. Alternative Pflanzenschutzstrategien seien keineswegs verbraucherfreundlich, erklärte Deising.

Hubert Heilmann, Leiter des Instituts für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft an der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern, bewertete den Pflanzenschutz aus Sicht der praktischen Forschung. Ziel müsse ein integrierter Pflanzenschutz sein. Jedoch gebe es in der Praxis kaum Innovationen hinsichtlich neuer Wirkstoffgruppen. Immer weniger zur Verfügung stehende Mittel bedeuteten ein eingeschränktes Resistenzmanagement. Die Resistenzen gingen zurück, und die Applikationsmengen und die Häufigkeit der Applikation würden erhöht. Dies wiederum bedeute eine höhere Umweltbelastung und eine sinkende Rentabilität. Nötig seien daher mehr Forschung und Entwicklung sowie beschleunigte Zulassungsverfahren, betonte Heilmann.

Marginalspalte