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16.06.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 615/2020

Digitalfunkversorgung in Sondergebäuden

Berlin: (hib/STO) Die „Digitalfunkversorgung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“ in Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Gebäuden ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19822) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19623). Darin schrieb die Fraktion, dass der Bundesrechnungshof „die unzureichende Digitalfunkversorgung in Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Sondergebäuden kritisiert“ habe. Seit zehn Jahren sei es Bund und Ländern nicht gelungen, entsprechende rechtliche Grundlagen zur digitalen Objektfunkversorgung zu erstellen.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, liegt die Schaffung des rechtlichen Rahmens zur Sicherstellung der Objektfunkversorgung in der alleinigen Zuständigkeit der Bundesländer. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) habe in der Vergangenheit mehrfach über die Innenministerkonferenz auf die Bauministerkonferenz der Länder eingewirkt. Die daraufhin eingesetzte Projektgruppe „Objektfunkanlagen“ habe ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen und empfehle verschiedene Änderungen der Musterbauordnung und des untergesetzlichen Regelwerks der Länder, um so die Objektfunkversorgung sicherzustellen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung kann durch diese Vorschläge, die im Rahmen der Bauministerkonferenz erarbeitet wurden, ein entsprechender rechtlicher Rahmen geschaffen werden, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmen in den Ländern vorausgesetzt, könne die Objektfunkversorgung unverzüglich verbessert werden. „Die technischen Lösungen stehen bereit“, konstatiert die Bundesregierung in der Vorlage. Eine vollständige Versorgung könne im Bereich der Funkversorgung aufgrund der physikalischen unterschiedlichen Begebenheiten jedoch nie sichergestellt werden.

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