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17.06.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 618/2020

Rückholaktionen in der Corona-Krise

Berlin: (hib/AHE) Auf den von der Bundesregierung im Rahmen der Rückholaktion gecharterten Sonderflügen konnten seit Mitte März 55.649 deutsche Staatsangehörige nach Deutschland zurückgebracht werden. Wie aus der Antwort (19/19821) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19473) hervorgeht, beträgt die Zahl der aus dem Ausland zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen einschließlich der von Reiseveranstaltern gecharterten und kommerziellen Flüge rund 236.000.

Das Ziel der am 17. März 2020 begonnenen Rückholaktion des Auswärtigen Amtes sei gewesen, deutschen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, die sich vorübergehend in besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen im Ausland aufhielten, die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen, wenn eine selbstorganisierte Rückreise nicht durchführbar war. Die Rückreise dieser Personen sei teilweise durch noch verfügbare Linienflüge und Flüge von Reiseveranstaltern in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt erfolgt, das hierfür in vielen Fällen Überflug- und Landegenehmigungen erwirkt und die Flüge teilweise mitfinanziert habe. Außerdem habe die Bundesregierung Sonderflüge gechartert.

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