Bekämpfung des Rechtsextremismus
Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 97. Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Heribert Hirte (CDU) den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741, 19/18470) in geänderter Fassung zur Annahme empfohlen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, AfD und Linke stimmten dagegen, FDP und Grüne enthielten sich. Das Plenum soll am Donnerstag über die Vorlage abstimmen. Mehrere Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Entschließungsantrag der AfD wurden abgelehnt.
In der Debatte lobten die Vertreter der Regierungsparteien den Entwurf als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Täter könnten besser identifiziert werden und gleichzeitig werde die Meinungsfreiheit gesichert. Linke und Grüne halten den Entwurf für nicht weitgehend genug und gleichzeitig für teilweise strafrechtlich überzogen. Die FDP kritisierte den Entwurf unter anderem aus rechtspolitischen Erwägungen, die AfD konstatierte eine ihrer Ansicht nach einschüchternde Wirkung auf den Diskurs im Internet.
Der Entwurf der Regierungsfraktionen und die gleichlautende Vorlage der Bundesregierung, die der Ausschuss mit der Annahme der Fraktionsvorlage für erledigt erklärte, sehen Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), im Strafgesetzbuch (StGB), in der Strafprozessordnung, im Telemediengesetz und im Bundeskriminalamtsgesetz vor. Als zentrale Neuerung im NetzDG ist die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden sollen insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen sein. Im StGB werden Tatbestände erweitert und klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung bis hin zur kommunalen Ebene reicht. Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, werden künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt. Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt werden. In der Strafprozessordnung soll klargestellt werden, dass zur Identifizierung von Tatverdächtigen die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke für ein „Soforthilfeprogramm Bezahlbares Wohnen gegen Mietschulden und Wohnungsverlust“ (19/19144) wurde nach intensiver Diskussion abgelehnt. Die Linksfraktion möchte mit dem Programm die Corona-Folgen für Mieter abmildern. Für die Dauer der Pandemie solle es ein Moratorium für Mieterhöhungen geben. Zwangsräumungen und Kündigungen sollten verboten werden. Selbstnutzende Wohnungseigentümer und Privatvermieter, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten ein Moratorium für ihre Kreditverpflichtungen erhalten. Die CDU/CSU-Fraktion hält das Programm für eine „Mogelpackung“, da sich die Forderungen nicht nur auf die zeit der CoViD19-Pandemie bezögen. Auch für die SPD geht ein generelles Kündigungs- und Räumungsverbot zu weit, die Schutzmaßnahmen sollten aber dringend verlängert werden. Wie der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erläuterte, sieht das zunächst bis Ende Juni befristete Schutzprogramm für Mieter Verlängerungsmöglichkeiten vor. Zunächst stehe eine Verlängerung bis Ende September an. Die Beratungen der Bundesregierung dazu liefen, und es werde schnell ein Ergebnis geben.
Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD erstatte Staatssekretär Lange einen
Bericht der Bundesregierung zur Rückerstattungspraxis der Fluggesellschaften aufgrund von CoViD19-stornierten Flügen. Nachdem die EU der deutschen Gutscheinlösung eine Absage erteilt habe, gelte die Regelung, so Lange, dass Erstattungen nicht länger als nach sieben Tage zurückgehalten werden dürfen. Ansonsten gelte der Rechtsweg. Die Unternehmen bräuchten aktuell mehr Zeit als vorgegeben, sagte Lange. Die Bundesregierung habe die Fluggesellschaften daher zur Einhaltung des geltenden Rechts aufgefordert. Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Flugverkehrs könne es aber möglich sein, statt einer Erstattung Ersatzflugangebote in Anspruch zu nehmen.
Ferner beschloss der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (19/17343, 19/17965) in geänderter Fassung. Danach sollen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in Zukunft elektronisch in einem bestimmten Format offenlegen.
Die Abgeordneten beschlossen außerdem die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur zivil-, arbeits- und dienstrechtlichen Sicherung der Freiwilligkeit der Nutzung mobiler elektronischer Anwendungen zur Nachverfolgung von Infektionsrisiken (Tracing-App-Freiwilligkeits-Gesetz -TrAppFG). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt.
Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Aktiengesetzes (19/8233). Danach sollen Manager bei schweren Pflichtverletzungen stärker persönlich haften. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD zur Strafschärfung bei Rückfall (19/6371) und ein Entschließungsantrag der AfD zu diesem Thema. Die Abgeordneten hatten den Entwurf dies unter anderem mit der sozialen Sprengkraft von Straftaten durch rückfällige Täter begründet. Ferner befasste sich das Gremium mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung und mehrerer Fraktionen, Anträgen und weiteren Vorlagen, bei denen es nicht federführend ist.
Der Ausschuss nahm zwei Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht zur Kenntnis und beschloss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung einer Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/19. Die AfD hat gegen die Nichtwahl der von ihrer Fraktion benannten Kandidaten für ein Sondergremium des Haushaltsausschusses ein Organstreitverfahren angestrengt.
Zu Beginn der Sitzung begrüßte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hirte die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert als neues ordentliches Mitglied des Gremiums.