AfD gegen Steuerpflicht von Corona-Hilfen
Berlin: (hib/HLE) Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezahlten Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige sollen steuerfrei gestellt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/20071), in dem von „Steuerfallen“ im Zusammenhang mit den staatlichen Hilfsmaßnahmen die Rede ist. Wie in dem Antrag erläutert wird, stellen die Corona-Hilfen in steuerlicher Hinsicht Betriebseinnahmen dar, die besteuerbar seien und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden müssten. Die Steuerpflicht gelte gleichermaßen für die entsprechenden Zuschüsse in den Ländern. Nach Angaben der Fraktion wurden vom Bund zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass von diesen Hilfen etwa 12,5 Milliarden über Steuern vom Staat wieder vereinnahmt würden.
Zugleich fordert die AfD-Fraktion die Herausnahme des Kurzarbeitergeldes aus dem sogenannten steuerlichen Progressionsvorbehalt. Wie erläutert wird, ist das Kurzarbeitergeld nach dem Einkommensteuergesetz zwar steuerfrei, jedoch würden die Leistungen in die Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, was im Ergebnis regelmäßig zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer führe. Deshalb seien Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 insgesamt mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld erhalten hätten, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei den derzeit über zehn Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit müssten von den Finanzämtern im kommenden Jahr Millionen von Steuererklärungen zusätzlich bearbeitet werden. Diese unnötige bürokratische Belastung werde entfallen, wenn das Kurzarbeitergeld aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werde.