Ausnahme von Kreditobergrenze beantragt
Berlin: (hib/SCR) Für den von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Nachtragshaushalt (19/20000) soll erneut die im Grundgesetz festgeschriebene Obergrenze für die Nettokreditaufnahme überschritten werden dürfen. Nach aktueller Etat-Planung liegt die Kreditaufnahme um 118,741 Milliarden Euro über der Regelgrenze. Dazu haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag vorgelegt (19/20128), der am Freitag erstmalig im Bundestag beraten wird. Die Fraktionen führen darin zur Begründung an, dass aufgrund des Ausmaßes des Corona-Krise weiterhin eine „außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes“ vorliege. Der Antrag enthält zudem einen Tilgungsplan.