+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.06.2020 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 644/2020

FDP: Flexible Arbeit soll leichter werden

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion will den Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten verändern. Sie hat dazu einen Antrag (19/20194) vorgelegt, in dem sie darauf hinweist, wie sehr sich die Art zu arbeiten durch die Digitalisierung und andere Transformationsprozesse verändert. Dies habe sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie gezeigt. „Diese Veränderungen bergen unbekannte Potenziale“, schreibt die Fraktion.

Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Regelungen für mobiles Arbeiten rechtssicher, unbürokratisch und flexibel auszugestalten. Dazu gehöre eine Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung gelten soll. Außerdem soll mobiles Arbeiten durch einen Rechtsanspruch auf Erörterung gestärkt werden. Nicht jede Tätigkeit könne außerhalb des festen Arbeitsplatzes ausgeführt werden. Aber der Arbeitgeber müsse den Antrag von Beschäftigten stets prüfen, fordern die Liberalen. Sie greifen zudem eine ältere Forderung auf, wonach anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine identische wöchentliche Höchstarbeitszeit festgelegt werden soll. Die FDP verlangt ferner, im Arbeitszeitgesetz Öffnungsklauseln zu schaffen, die es ermöglichen, abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu schaffen.

Marginalspalte