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23.06.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 648/2020

Anhörung zu Bleiberecht für Gewaltopfer

Berlin: (hib/STO) Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/6197) hervor, der am Montag, 29. Juni 2020, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat ist. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Der Vorlage zufolge hält die Fraktion „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich. Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden. Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es auch, damit die Opfer bei Bedarf den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Schließlich sei „die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt“.

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