Schreiben eines BMI-Beamten zu Corona
Berlin: (hib/STO) Um ein „Schreiben aus dem Referat KM 4 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Mai 2020“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19928) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19554). Darin schrieb die Fraktion, dass ein Mitarbeiter des Referats mit Datum 8. Mai 2020 eine E-Mail zum Themenkreis Corona versandt habe.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Ministerium am 10. Mai in einer Pressemitteilung erklärt, dass es sich bei den Ausführungen des Beamten um eine Privatmeinung handele, die er unautorisiert öffentlich verbreitet habe. Die Erstellung sei außerhalb einer fachlichen Zuständigkeit des Beamten erfolgt. Dem Beamten sei „bereits Wochen vor der Veröffentlichung am 8. Mai die Erstellung des Berichts unter Hinweis auf seine fehlende Zuständigkeit untersagt worden“. Die näheren Umstände der Fortsetzung der Erstellung und schließlich der unautorisierten Veröffentlichung der Auswertung seien Gegenstand interner Verwaltungsermittlungen. Die Freistellung des Beamten erfolgte laut Bundesregierung „nicht wegen der von ihm vorgenommenen Bewertung der Handhabung der Corona-Krise“.