Umsatzsteuer auf Zeitmietverträgen
Berlin: (hib/HLE) Um die umsatzsteuerliche Einstufung des Zweitwohnens geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/19907). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, warum Zeitmietverträge unter sechs Monaten Laufzeit als umsatzsteuerpflichtig bewertet werden und warum diese Zeitmietverhältnisse ähnlich wie das Hotelgewerbe eingestuft werden, obwohl es sich um reguläre befristete Mietverträge handele und hotelähnliche Leistungen wie Essensausgabe und Rezeption nicht erbracht würden. Die Abgeordneten erklären in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, reguläre befristete Mietverträge könnten Teil der Lösung für die angespannte Wohnungsmärkte sein. Die steuerrechtliche Diskriminierung von kurzfristiger Vermietung von Wohnraum behindere dies aber.