Gutachter im Familienrecht
Berlin: (hib/MWO) Nach der Qualität des Gutachterwesens in familienrechtlichen Gerichtsverfahren erkundigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/20100) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Familiengerichtsverfahren angeforderten Gutachten in den letzten 15 Jahren entwickelt hat und warum die Anzahl von Gutachten in Familiengerichtsverfahren angestiegen ist. Weiter fragen sie nach Kenntnissen der Bundesregierung, ob sich durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes die Qualität der erstatteten Gutachten verbessert hat. Weitere Fragen betreffen die Qualifizierung von Familienrichtern sowie Mindeststandards für Gutachter und deren Ausbildung. Die Fragesteller beziehen sich auf den Koalitionsvertrag, nach dem die Bundesregierung eine Verbesserung der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens anstrebe.