+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

29.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 676/2020

Keine Schäden bei Lärmschutzwänden

Berlin: (hib/HAU) „Nach Auskunft der DB Netz AG gab es weder herstellbedingte Schäden noch vermehrten Verschleiß an Lärmschutzwandelementen.“ Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19885) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19476) mit. Die Liberalen hatten darin geschrieben, dass vor gut einem Jahr Berichte über Mängel an bereits installierten Lärmschutzwänden bekannt geworden seien. Verschiedene Gutachten seien zu dem Schluss gekommen, dass einige Lärmschutzwände nicht den Anforderungen entsprechen würden, heißt es in der Vorlage der FDP-Fraktion.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge ist es so, dass die durchgeführten Bauteiltests „nicht praxisgerecht und abweichend von den Prüfvorschriften durchgeführt wurden“. Die Ergebnisse der Analysen von Convex und der Technischen Universität Graz zu den Lärmschutzelementen seien vom Sachverständigenausschuss des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überprüft worden.

Diese gutachterliche Bewertung des EBA fuße auf den vom EBA angeordneten zusätzlichen Zulassungsversuchen und Untersuchungen aus dem Jahr 2015, in denen Lärmschutzwandelemente eingehend hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Ermüdungsfestigkeit überprüft wurden. „Diese Versuche wurden positiv abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung. Die Untersuchungsmethoden sowie die Versuchsauswertung und die Auswertung der Versuchsergebnisse seien verglichen worden. „Gutachterlich wurde festgestellt, dass weder die Versuche, die nicht den einschlägigen Vorgaben des Zulassungsverfahrens entsprechen, noch die darauf aufbauende Bewertung zur Ermittlung der wesentlichen Eigenschaften und Widerstandswerte der Elemente aussagekräftige Ergebnisse liefern“, heißt es in der Antwort.

Die durch das EBA initiierte Überprüfung habe weiterhin bestätigt, „dass kein Handlungsbedarf besteht“. Festgestellt worden sei, dass es zu Abweichungen bei der bahninternen Qualitätsüberwachung kam. Zur Vermeidung von zukünftigen Fehlern bei der Überprüfung von Lärmschutzwandelementen durch die DB Netz AG bedürfe es einer Optimierung der bahninternen Vorgaben, schreibt die Regierung. Aufgrund des netzweiten Einsatzes von Lärmschutzwandelementen sei durch die DB Netz AG prozessual sicherzustellen, dass die Beprobungen dieser Elemente im Zuge der bahninternen Qualitätsüberwachung entsprechend den Vorgaben aus dem Zulassungsverfahren erfolgen. Das EBA stehe diesbezüglich im Kontakt zur DB Netz AG.

Marginalspalte