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30.06.2020 Kultur und Medien — Antrag — hib 683/2020

FDP will Hilfen für den Privatrundfunk

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll der private Rundfunk während der Corona-Krise staatliche Hilfen erhalten. In einem Antrag (19/20196) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, bis zum Ende des Jahres 2020 den lokalen, regionalen, landes- und bundesweiten privaten Hörfunk- und Fernsehsendern eine Übernahme der technischen Verbreitungskosten zu gewähren. Zudem spricht sich die Fraktion für steuerliche Erleichterungen für den privaten Rundfunk aus. So soll der aktuell einjährige Verlustrücktragungszeitraum auf fünf Jahre und das Rücktragvolumen auf fünf Millionen Euro ausgeweitet werden. Zudem soll ein sofortiger Verlustrücktrag in Höhe der geschätzten Verluste im Jahr 2020 ermöglicht und die Mindestbesteuerung beim Vortrag von Verlusten zeitlich befristet ausgesetzt werden. Ebenso sprechen sich die Liberalen dafür aus, Filmproduktionen durch einen Ausfallfonds vor Verlusten bei coronabedingten Produktionsunterbrechungen abzusichern.

Darüber hinaus will die Fraktion erreichen, dass der private Rundfunk von Bund und Ländern als „systemrelevante Infrastruktur“ anerkannt wird. Zudem sollten Bund und Länder auch den privaten Rundfunk bei der Einbuchung von Informations- und Spotkampagnen berücksichtigen.

Zur Begründung ihres Antrages verwiesen die Liberalen darauf, dass der private Rundfunk wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbarer Bestandteil des dualen Mediensystems der Bundesrepublik und im gleichen Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sei. Zudem sei der private Rundfunk in besonderem Maß vom Wegbrechen des Werbemarktes in der Corona-Krise betroffen.

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