Hilfen für Künstler und Kreative
Berlin: (hib/CHE) Für Soloselbständige und privatwirtschaftliche Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft wurden betriebliche Kosten durch die Zuschüsse der Soforthilfe des Bundes abgedeckt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20329) auf eine Kleine Anfrage (19/19823) der FDP-Fraktion.
Die Unternehmer könnten darüber hinaus Leistungen der „vereinfachten Grundsicherung“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beanspruchen. Zusätzliche Liquiditätsengpässen entgegenwirkende Maßnahmen der Beauftragten für Kultur und Medien würden unter anderem den möglichst weitgehenden Verzicht auf Rückforderung bei vorzeitigem Abbruch geförderter Projekte umfassen. Das im Rahmen des Konjunkturpakets geplante Programm „Neustart Kultur“ sehe auch Nothilfen für vor allem privatwirtschaftlich finanzierte kleinere und mittlere Kultureinrichtungen und -projekte vor, wie die Bundesregierung weiter schreibt.