Kulturelle Nutzung von Liegenschaften
Berlin: (hib/HLE) Auch wenn Nutzungen von Bundesliegenschaften für kulturelle Zwecke grundsätzlich in Frage kommen, werden diese Potenziale bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nur im Einzelfall und anlassbezogen erhoben. Daher würden Daten in der von der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19814) erfragten Detailtiefe bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht vorliegen und könnten somit auch nicht mitgeteilt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/20286).