Ausschuss nimmt Gesetzentwürfe an
Berlin: (hib/MWO) Die Annahme mehrerer Gesetzentwürfe hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung am Mittwoch empfohlen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (19/19851) wurde mit den Änderungsbeschlüssen des Ausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen angenommen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Mit dem Gesetz soll in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der Pandemie bereits getroffenen Maßnahmen eine Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Vertreter der Koalitionsfraktionen erklärten, das Gesetz sei ein Baustein von vielen, um der Reisebranche zu helfen. Die Opposition kritisierte die lange Verfahrensdauer. Ein Antrag der FDP-Fraktion für effektive und verbraucherfreundliche Hilfen für die Reisewirtschaft wurde abgelehnt.
Die Gesetzesvorlage steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Plenums, wie auch der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (19/17795). Diese Vorlage wurde mit den Änderungen des Ausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. AfD und FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht unter anderem vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten. Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen unbefugt eine heimliche Bildaufnahme hergestellt wird, die die Intimsphäre des Opfers verletzt, wie beim sogenannten Upskirting. Während Union und SPD von einer Schließung von Strafbarkeitslücken sprachen, sieht die Opposition weiteren Regelungsbedarf. Abgelehnt wurden Gesetzentwürfe des Bundesrats (19/15825) und der AfD (19/15785) sowie Anträge der FDP und der Linken.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie den Grünen empfahl der Ausschuss die Annahme eines Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) (19/17035). AfD, FDP und Linke votierten dagegen. Ein Gesetzentwurf der AfD (19/15785) sowie Anträge von FDP, Linken und Grünen zu diesem Thema wurden abgelehnt. Mit dem Gesetz soll der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Der Opposition ist das zu wenig.
Der Ausschuss beschloss zudem die Durchführung von drei weiteren öffentlichen Anhörungen. Am 9. September 2020 sollen Sachverständige zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) (19/20599) und einem Antrag der Grünen zu diesem Thema angehört werden. Am 16. September wird es eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (19/20348) sowie zu Anträgen von AfD, FDP, Linken und Grünen geben. Dem Grunde nach beschlossen, aber noch nicht terminiert, wurde eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540). Ferner beschloss der Ausschuss die Durchführung eines erweiterten Berichterstattergesprächs zu dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Pfändungsschutzes (19/19850) sowie die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung einer Prozessbevollmächtigten zu den Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht, bei denen es um Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Klimapolitik geht.
Ausführlich diskutierten die Abgeordneten die Beteiligung des Bundestages an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ein Vertreter der Unterabteilung Europa der Bundestagsverwaltung, stellte ein Konzept zur Einwirkungsmöglichkeit des Bundestages auf solche Verfahren vor, die es bislang nicht gebe. Sollte der Wunsch bestehen, künftig die Einwirkungsmöglichkeit des Bundestages bei Verfahren vor dem EuGH über die Bundesregierung als „Mittler“ zu gewährleisten, müsste laut Konzept hierfür zunächst bundestagsintern ein Verfahren etabliert sowie ein Verfahren zwischen Bundestag und Bundesregierung vereinbart werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) erklärte dazu, es gebe noch keine abgestimmte Haltung der Bundesregierung. Das Papier sei jedoch Anlass für das Auswärtige Amt, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesjustizministerium, sich zu positionieren und eine praktikable Lösung zu finden.
Ausführlich berichtete Staatssekretär Lange über die Reaktion der Bundesregierung auf die Insolvenz des Zahlungsdienstleistungsunternehmens Wirecard sowie über bilanz-, kapitalmarkt- und haftungsrechtliche Implikationen für Abschlussprüfer und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Lange verwies auf die Stellungnahme des BaFin-Präsidenten Felix Hufeld vor dem Finanzausschuss am Mittwoch und erklärte, die Bundesregierung werde die Entwicklung analysieren, um solche Bilanzskandale zukünftig auszuschließen. Dazu müsse die Qualitätssicherung verbessert werden. Der als Bilanzpolizei bekannten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) sei bereits gekündigt worden. Angesichts der Dimension des Skandals werde alles auf den Prüfstand gestellt, einschließlich der BaFin.
Die Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann erkundigte sich bei Lange, ob die Bundesregierung den am 30. Juni ausgelaufenen Kündigungsschutz für Mieter angesichts der COVID-19-Pandemie verlängert habe. Wie Lange sagte, habe ein entsprechender Entwurf des Bundesjustizministeriums keinen Konsens gefunden, die Vorschrift sei daher nicht verlängert worden.