AfD-Antrag zu Wahlrechtsreform vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages. In einem Antrag (19/20602) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei Erhalt der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl beibehält und gewährleistet, dass die gesetzlich festgelegte Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten nicht überschritten wird.
Dazu soll der Gesetzentwurf laut Vorlage sicherstellen, „dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht“. Beibehalten werden soll nach dem Willen der Fraktion, „dass für den Fall, dass einer Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden“. Ferner soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge dem Wähler „mehrere Zweitstimmen zur Verfügung“ stellen, „um einzelne Bewerber zu kennzeichnen und damit direkten Einfluss zu nehmen auf die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste“.