Schonfristzahlung bei Mietkündigungen
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums vorgelegt (19/20589). Für die Fälle der ordentlichen Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter solle die Möglichkeit einer Schonfristzahlung eingeführt werden, heißt es darin. Zur Zurückdrängung des Mietnomadentums sollen die Vorschriften der Zivilprozessordnung, welche die Durchführung von Räumungsklagen betreffen, im Sinne eines zügigen Verfahrens gestrafft werden. In bestimmten Fällen solle die Pflicht des Gerichtes entfallen, vor Erlass der einstweiligen Verfügung den Gegner anzuhören.