Änderung des Richtergesetzes
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt (19/20541). Die Vorlage sieht die Aufnahme des Rechts und der Pflicht der Richterinnen und Richter zur Fortbildung und entsprechend für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Statusrecht in das Deutsche Richtergesetz vor. Die inhaltliche Konkretisierung sei Sache der zuständigen Dienstherrn im Bund und in den Ländern beziehungsweise. soweit erforderlich der Landesgesetzgeber. Daraus entstehende Mehrkosten für Bund und Länder seien noch nicht quantifizierbar.
Wie die Abgeordneten in dem Entwurf schreiben, gibt es im Richtergesetz keine ausdrückliche Regelung zur Fortbildung der Richterinnen und Richter, obwohl die Qualitätssicherung in der Rechtspflege ebenso wie die Rechtseinheit eine der wesentlichen gesamtstaatlichen Aufgaben ist. Die Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD und im Pakt für den Rechtsstaat müssten und könnten kurzfristig in die Tat umgesetzt werden.