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02.07.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 707/2020

Autobahnbaustellen im 24-Stunden-Betrieb

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion fordert, Autobahnbaustellen zügiger, sicherer sowie umwelt- und autofahrerfreundlicher zu planen und durchzuführen. In einem Antrag (19/20691), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass in den Jahren 2018 und 2019 eine Rekordzahl von über 500 gleichzeitigen Baustellen jährlich auf Deutschlands Autobahnen erreicht worden sei. Im Oktober 2019 seien es sogar mehr als 600 gewesen. „So begrüßenswert die damit einhergehende Instandsetzung sowie der Ausbau der Infrastruktur in der Bundesrepublik sind, so dürfen andererseits aber auch die nachteiligen Folgen dieser intensiven Bautätigkeit nicht übersehen werden“, schreibt die AfD-Fraktion. Aus ihrer Sicht reduzieren die aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben zur Planung und Durchführung von Autobahnbaustellen die nachteiligen Folgen für die Wirtschaftlichkeit und die Verkehrssicherheit bislang nicht in ausreichendem Maße „und müssen deshalb verbessert werden“.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, Vorgaben zu schaffen, nach denen Baustellen auf Bundesautobahnen so zu planen und einzurichten sind, dass dort auf der gesamten Baustellenlänge durchgängig und zügig gearbeitet wird - also regelmäßig im sieben Tage- und 24-Stunden-Betrieb. Dabei solle ein Bonussystem für die Baufirmen eingeführt werden, falls diese das Bauvorhaben vor dem vertraglichen Fertigstellungstermin mängelfrei übergeben können. Sofern dies zur effizienten Stellung der notwendigen Baustoffe, Arbeitskräfte und Maschinen erforderlich ist, soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten dabei ein Blocksystem eingeführt werden, bei dem regelmäßig nur eine bestimmte Anzahl von Autobahnbaustellen gleichzeitig unter vollem Material- und Kräfteeinsatz bearbeitet wird und erst nach deren Fertigstellung der nächste Arbeitsblock zur Ausführung kommt.

Was die Länge der Autobahnbaustellen angeht, so werden Vorgaben verlangt, nach denen einzelne Autobahnbaustellen in der Regel höchstens mit einer Gesamtabschnittslänge von bis zu fünf Kilometer geplant und durchgeführt werden dürfen und streckenmäßig längere Baumaßnamen als Wanderbaustellen zu betreiben sind, „es sei denn, die Gesamtbaumaßnahme überschreitet die Länge von 10 km nicht“. Dabei soll dem Antrag zufolge auch darauf hingewirkt werden, dass an einem Autobahnabschnitt von 100 km Länge insgesamt mehrere Baustellen höchstens mit einer Gesamtlänge von bis zu 17 km zu planen und einzurichten sind, wobei das freie Intervall zwischen zwei Baustellen mindestens eine Strecke von 20 km Länge aufweisen muss. Ausnahmen von diesen Vorgaben sollten nur zugelassen werden, „sofern besondere Umstände des Einzelfalls dies zwingend erforderlich machen, weil eine andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Weiterhin verlangt die AfD, Autobahnbaustellen in der Regel so zu planen und einzurichten, dass es dabei, etwa durch Mitbenutzung des Seitenstreifens, nicht zu einem nummerischen Wegfall zuvor vorhandener Fahrspuren kommt.

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