Linke fordert Stärkung der Hochschulen
Berlin: (hib/ROL) Für mehr Unbestechlichkeit statt Marktlogik in Wissenschaft und Hochschulen setzt sich in einem Antrag (19/20627) die Fraktion Die Linke ein. Wissenschaft und Hochschulen stünden in gesellschaftlicher Verantwortung. Das Hochschul- und Wissenschaftssystem werde zunehmend als exklusiver und nur schwer zugänglicher Raum erlebt, das Verständnis für wissenschaftliche Prozesse und die Bereitschaft, „der Wissenschaft“ zuzuhören und Glauben zu schenken, verschwinde.
Die Fraktion fordert, gemeinsam mit den Ländern die ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen sicherzustellen und in einem ersten Schritt die Grundfinanzierung mindestens um die Höhe der gegenwärtig vergebenen öffentlichen Drittmittel anzuheben, um einen dritt- und projektmittelunabhängigen Lehr- und Forschungsbetrieb zu ermöglichen. Die Abgeordneten befürchten, dass Hochschulen wegen ihrer nach Ansicht der Linken chronischen Unterfinanzierung immer weniger dazu in der Lage sind, nachhaltig zu planen. Es werde immer schwieriger, gute Lehre für eine weiterhin steigende Anzahl von Studierenden an allen Hochschulstandorten anzubieten und Grundlagenforschung zu betreiben.
Ferner soll nach Ansicht der Linken gemeinsam mit den Ländern eine Reform der Karrierewege und Personalstrukturen im Wissenschafts- und Forschungsbereich eingeleitet und neue Personalkategorien neben der Professur gefördert werden, um Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen breitere und verlässliche Berufsperspektiven zu bieten. Gemäß dem Prinzip „Dauerstellen für Daueraufgaben“ soll die Entfristung der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus gefördert und Entfristungsoptionen für Laufbahnen von Professorinnen und Professoren („Tenure-Track“) ausgebaut werden. Dabei soll eine Besetzung der Stellen mit einem Anteil von 50 Prozent Frauen angestrebt werden.
Zudem soll die Integrität und verantwortungsvolles Handeln in der Wissenschaft gestärkt und die Transparenz im Wissenschaftssystem erhöht werden. Die Offenlegung von Kooperations- und Stiftungsverträgen mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll rechtlich verankert werden.