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03.07.2020 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 712/2020

Pkw-Maut: Bundesamt war skeptisch

Berlin: (hib/CHB) Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab es Bedenken gegen den Betreibervertrag für die Erhebung der Pkw-Maut. Dies wurde am Donnerstag bei der Befragung eines leitenden Mitarbeiters des Kraftfahrt-Bundesamtes im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) deutlich.

Die am 1. April 2019 vorgelegte Feinplanungsdokumentation des Betreiberkonsortiums Autoticket (Kapsch TrafficCom/CTS Eventim) sei „leider nicht zu unserer Zufriedenheit“ gewesen, sagte Götz Blumenberg in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Blumenberg war ab März 2015 Projektleiter für Großprojekte beim Kraftfahrtbundesamt und damit auch für das Projekt Pkw-Maut zuständig. Worin die Unzufriedenheit bestand, wollte der Zeuge nur in nichtöffentlicher Sitzung erläutern.

Schon zuvor hatte beim Kraftfahrt-Bundesamt offene Fragen. Zwar habe es in der Behörde bis ungefähr Mitte 2018 keinen Zweifel an den Abläufen gegeben, sagte der Zeuge. Nach Einreichen des finalen Angebots durch das Bieterkonsortium im Verfahren „Erhebung“ am 17. Oktober 2018 sei das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht an den Gesprächen mit dem Konsortium beteiligt worden. Es wäre „normal“ gewesen, bei diesen Gesprächen dabei zu sein, räumte Blumenberg ein. Als Erklärung dafür, dass das nicht der Fall war, nannte er die Vermutung, „dass es in dieser Phase keinen Blick auf uns gab“. Das Mautreferat im Bundesverkehrsministerium war Ende 2018 quasi führungslos, nachdem zwei leitende Mitarbeiter ausgeschieden waren.

Kritisch beurteilte der Zeuge auch die Art und Weise, wie die bundeseigene Toll Collect GmbH in das Projekt Pkw-Maut einbezogen wurde. Es sei zwar zulässig gewesen, Toll Collect als Unterauftragnehmer zu verpflichten. In bestimmten Bereichen seien mit den Betreibern aber Leistungskennzahlen vereinbart worden, die Toll Collect gar nicht habe einhalten können. Die entsprechenden Haftungsrisiken seien auf den Bund ausgelagert worden. „Das war für uns sehr ungewöhnlich“, sagte der Zeuge.

Grundsätzlich sei es das Ziel des Kraftfahrt-Bundesamtes gewesen, „unserer Fach- und Rechtsaufsicht nachkommen zu können“ und den Betreiber zu überwachen. Allerdings hätten noch im November 2018 und damit kurz vor der notariellen Beurkundung des Betreibervertrags am 30. Dezember dem Kraftfahrt-Bundesamt die Vertragsunterlagen „nicht in Gänze“ vorgelegen, sodass eine vollständige Prüfung nicht möglich gewesen sei. „Aus unserer fachlichen Sicht“, sagte der Zeuge, „haben sich Fragestellungen ergeben, die wir zu dem Zeitpunkt nicht klären konnten.“

Kurz vor der Sitzung waren dem Ausschuss weitere Unterlagen aus dem Bundesverkehrsministerium zugegangen. Dabei handelt es sich um 300 E-Mails vom Abgeordneten-Account von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Dass die Unterlagen dem Ausschuss erst jetzt zur Verfügung gestellt wurden, begründete das Ministerium mit einem „Büroversehen“. Ein Antrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, einen unabhängigen Ermittlungsbeauftragten für die Prüfung der Abgeordneten-Mails von Minister Scheuer einzusetzen, fand in der Beratungssitzung des Ausschusses keine Mehrheit. Der Ausschussvorsitzende Schiefner kündigte jedoch an, kommende Woche mit Minister Scheuer zu besprechen, ob dieser der Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten freiwillig zustimmt, und zudem ein entsprechendes Rechtsgutachten einzuholen.

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