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03.07.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 713/2020

Interne Pandemiepläne frühzeitig aktiviert

Berlin: (hib/HAU) Die Aufrechterhaltung der gesamten Verkehrsinfrastruktur und insoweit insbesondere der kritischen Infrastruktur hat für die Bundesregierung nach eigener Aussage oberste Priorität und ist gewährleistet. Insbesondere die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) hätten sehr frühzeitig ihre internen Pandemiepläne aktiviert und damit Vorsorge und Vorkehrungen für ihre systemrelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, um deren Arbeitsfähigkeit und damit den operativen Betrieb sicherzustellen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/19894) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19620). Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verkehrsleistungsgesetzes, welches Versorgungsleistungen im Verkehrsbereich im Ereignisfall in Friedenszeiten regelt, seien fortlaufend geprüft worden, „waren aber zu keinem Zeitpunkt gegeben“, heißt es in der Antwort. Im Übrigen dränge Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) darauf, einen europäischen Pandemie-Notfallplan für den Güterverkehr zu erarbeiten, um für künftige Krisen noch besser gerüstet zu sein, teilt die Regierung mit.

Was die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sowie die Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten angeht, so haben die laut Bundesregierung einen Beitrag dazu geleistet, „dass es in Deutschland zu keinen wesentlichen Versorgungsengpässen gekommen ist“. Die Europäische Kommission habe jedoch dem Antrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Verlängerung der Genehmigung der befristeten Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten bis zum 30. Juni 2020 über den 31. Mai 2020 hinaus nicht zugestimmt, heißt es in der Antwort.

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