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06.07.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Antrag — hib 717/2020

Grüne wollen artgerechte Tierhaltung

Berlin: (hib/FNO) In einem Antrag (19/20566) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Schutz für landwirtschaftlich gehaltene Tiere. Probleme in der Nutztierhaltung seien seit Jahren bekannt und durch die Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung nochmals bestätigt worden. Die im Bericht genannten Vorschläge sollen umgehend umgesetzt werden. Insgesamt gelte es den Umgang mit Natur und Tiere zu ändern, der Umbau der Tierhaltung spiele dafür eine zentrale Rolle.

Konkret fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung einen klaren Zielpfad für die Tierhaltung der Zukunft vorzugeben. Bis zum Jahr 2028 sollen alle Ställe so umgebaut sein, dass „den Tieren ein Leben ohne andauernde Leiden und Schmerzen ermöglicht“. Weitere sieben Jahre sollen alle Haltungsformen den Tieren ein artgerechtes Leben ermöglichen. Der Gesetzgeber müsse entsprechende Haltungsvorgaben für jede Nutztierart rechtlich festlegen. Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden Tierschutzvorgaben konsequent umgesetzt werden. So müsse eine klare Definition der Qualzucht erarbeitet werden, um solche Züchtungen wirkungsvoll verbieten zu können. Die Grünen-Fraktion setzt sich auch für ein Verbot von Kastenständen und der ganzjährigen Anbindehaltung ein. Die Tötung von männlichen Küken müsse bis 2021 endgültig beendet werden. Um die Haltungsbedingungen besser überwachen zu können, fordern die Abgeordneten ein Tierschutz Monitoring und verbesserte Kontrollen. Auch institutionell soll der Tierschutz gestärkt werden. Der Antrag sieht hierfür ein uneingeschränktes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen vor und die Einrichtung eines Bundesbeauftragten für Tierschutz.

Die Verbraucher sollen durch eine verbindliche Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung für alle tierischen Produkte in Handel und Gastronomie besser informiert werden. Gleichzeitig müsse der Umbau der Tierhaltung auch von den Verbrauchern finanziert werden. Eine Verbrauchssteuer („Tierschutzcent“) soll die staatlichen Fördermittel Zweckgebunden ergänzen, die Aufschläge entsprechen den Vorschlägen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und betragen vier Cent pro 100 g Fleisch, 1,5 Cent pro 100g Milchprodukt und 0,2 Cent pro 100g Frischmilch.

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