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06.07.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 717/2020

Diversität im Auswärtigen Amt

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht sich selbst in der Verantwortung, die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft in den eigenen Reihen und ihrer Verwaltung widerzuspiegeln und bekennt sich zu einer vielfaltsorientierten Personalpolitik. „Darüber hinaus ist es ihr Ziel, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden unabhängig von den in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz genannten Merkmalen Wertschätzung und Anerkennung erfahren“, heißt es in der Antwort (19/20535) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20093).

Diesem Ziel sehe sich insbesondere das Auswärtige Amt verpflichtet. Allein durch die etwa 5.700 an den Auslandvertretungen lokal Beschäftigten sei die Belegschaft des Auswärtigen Amtes bereits von einer hohen Vielfalt an Ethnien, Sprachen, Religionen und Weltanschauungen geprägt. Auch aus der Tatsache, dass das Auswärtige Amt die Bundesrepublik Deutschland im Ausland repräsentiere, folge eine besondere Verpflichtung, der zunehmenden Diversität der deutschen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Als Beitrag zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes unterstützen die obersten Bundesbehörden Beschäftigtennetzwerke, die sich für Diversität und Inklusion einsetzen. Zu diesen Netzwerken gehöre auch das Netzwerk „Diplomats of Color“ im Auswärtigen Amt, das sich zum Ziel gesetzt hat, Diversität und das Diversitätsmanagement im Auswärtigen Amt zu fördern und bei der Sensibilisierung der Belegschaft für die Problemfelder Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen.

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