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07.07.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 720/2020

Vorbereitungen auf Pandemiefälle

Berlin: (hib/STO) Vorbereitungen auf Pandemiefälle thematisiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20309) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19682). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die Eigenschaften eines neuartigen pandemischen Virus zu Beginn einer Pandemie weitgehend unbekannt seien. Da nicht vorhergesagt werden könne, wann eine Pandemie auftreten und wie schwerwiegend sie verlaufen wird, seien Vorbereitungen auf den Pandemiefall, die im Ernstfall die rasche Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglichen, von großer Bedeutung.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, erarbeitete sie im Jahr 2012 unter fachlicher Federführung des Gesundheitsbereiches eine Risikoanalyse mit dem Szenario einer Pandemie durch einen hypothetischen Erreger „Modi-Sars“ (17/12051). Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, die unter Hinzuziehung jeweils aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse durchgeführt werden, stellen den Angaben zufolge fachliche Analysen dar. Die Ergebnisse sollen laut Vorlage als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. „Im Wesentlichen sind hieraus diejenigen Stellen angesprochen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Handlungserfordernisse für ihre eigene Vorsorgeplanung ableiten können“, heißt es in der Antwort weiter.

Darüber hinaus diene der Nationale Pandemieplan (NPP) in Deutschland als Grundlage zur Vorbereitung und Rahmenplan für die Pandemiepläne der Länder, führt die Bundesregierung ferner aus. Der NPP diene der Vorbereitung auf eine Influenzapandemie und sei aufgrund der Erfahrungen nach der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Er habe auch als wichtige Grundlage für die Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie durch Sars-CoV-2 gedient.

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