+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

07.07.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 720/2020

Corona-Krisenmanagement der Regierung

Berlin: (hib/STO) Ihr Vorgehen in der Corona-Krise erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20303) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19855). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die weltweite Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen „für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung“ darstelle. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie sich bei der Abwägung divergierender Interessen „von der Überzeugung leiten lassen, dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat“. Insbesondere die Entwicklung in anderen Ländern zeige, dass das Virus nicht unterschätzt werden dürfe.

Bei der Bewältigung der Pandemie arbeiten Bund und Länder den Angaben zufolge eng zusammen. Neben den laufenden Kontakten insbesondere der Gesundheits- und Innenminister stimmten sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nach dem Pandemieplan des Bundes fortlaufend ab. Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie seien jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen.

„Die Voraussetzungen und Folgewirkungen dieser Maßnahmen werden stets sorgfältig abgewogen“, heißt es in der Antwort weiter. Dies schließe die sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen mit ein. Die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen unterlägen somit der ständigen Überprüfung und Abwägung. Dass die im Rahmen dieses stetigen Abwägungsprozesses ergriffenen Schutzmaßnahmen erfolgreich gewesen seien, lasse sich im internationalen Vergleich an dem Verlauf des Infektionsgeschehens und der Zahl Covid-19-bedingter Todesfälle in Deutschland feststellen.

Marginalspalte