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07.07.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 725/2020

Drohnenabwehr Aufgabe der Polizei

Berlin: (hib/HAU) Die Aufgabe der Abwehr von missbräuchlich eingesetzten Drohnen obliegt, sofern hierdurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, den Polizeien von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen sachlichen, regionalen und örtlichen Zuständigkeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20313) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19789). Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei würden anlassbezogen vorhandene eigene Technik zur Überwachung und Abwehr von unberechtigten Drohnenflügen im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Auftrages nutzen, heißt es in der Antwort.

Darüber hinaus könne eine weitere Beantwortung aus Gründen des Geheimschutzes und somit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nicht - auch nicht in eingestufter Form - erfolgen. Die Beantwortung könnte laut Bundesregierung Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden zum Schutz der genutzten Liegenschaften sowie der dort tätigen Beschäftigten ermöglichen, wodurch potenzielle Angreifer Abwehr- beziehungsweise Angriffsstrategien entwickeln könnten. Auch die nur geringe Gefahr des Bekanntwerdens stelle aufgrund der sich hieraus ergebenden erheblichen Gefahren ein zu großes Risiko dar und könne nicht hingenommen werden. Die erbetenen Informationen berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen der Sicherheitsbehörden, „das das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und hier ausnahmsweise das Informationsrecht zurückstehen muss“, schreibt die Regierung.

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