Einflussnahme auf Bundesfernstraßengesetz
Berlin: (hib/HAU) Die „Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (8. FStrÄndG)“, interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/20266) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.