Datenerhebung aus 21 Bereichen
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen erhebt von den Bundesländern Daten aus 21 Bereichen. Hinzu kommen die nach dem Gesetz über Steuerstatistiken durchzuführenden Bundesstatistiken, die von den Landesfinanzbehörden direkt über die Statistischen Ämter der Länder an das Statistische Bundesamt geliefert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20534) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20005) mit.